Arbeitshilfe

Der Fall Mubende und der bittere Geschmack der Vertreibung

Dokumentarfilm von Michael Enger
Deutschland 2015, 30 Min.

Inhalt

Im August 2001 vertrieb die ugandische Armee mehr als 2.000 Menschen, um Platz zu machen für die „Kaweri Coffee Plantation“ - eine Plantage, die zur „Neumann Kaffee Gruppe“  gehört. Der Konzern mit Sitz in Hamburg handelt weltweit mit Rohkaffee und hatte mit der ugandischen Regierung Verhandlungen geführt, um Land zu erwerben. Das gepachtete Land müsse bei Übergabe unbewohnt sein, war die Vorbedingung. Unbewohnt war dann das Land nach der gewaltsamen Vertreibung. Die bisherigen Bewohner hatten dort über Generation gelebt und das Land erfolgreich bewirtschaftet. An den Folgen der Vertreibung sind Kinder wie auch Erwachsene gestorben. Die Familien, die ihr Land verloren, strandeten im Busch und kämpfen noch heute gegen Unterernährung und Hunger, Krankheiten, fehlende Bildung und Aussichtslosigkeit für die nachwachsende Generation. Die Existenz der dort lebenden Kleinbauernfamilien ist nachhaltig zerstört. Im August 2002 verklagen die Vertriebenen die ugandische Regierung und das Unternehmen auf Entschädigung und Rückgabe ihres Landes. Auf eine angemessene  Entschädigung warten die Vertriebenen noch heute und fordern dies mit internationaler Unterstützung vor nationalen Gerichten und internationalen Gremien ein.

Ein deutscher Kaffee-Handelskonzern in Uganda
„Die Soldaten zerstörten meine Bananen- und meine Kaffeeplantage. Sie nahmen mir mein ganzes Vieh. Sie zerstörten meine Häuser. Ich habe alles verloren“ berichtet der Kleinbauer Aminadabu Kasoma aus Uganda. Seine Frau fügt hinzu: „Ich dachte zunächst es sei Krieg! Aber dann hörten wir, dass ein Weißer dort Kaffee anbauen wollte.“
So beginnt der Dokumentarfilm, in dem der ‚Fall Mubende‘ in Uganda aufgearbeitet wird. Dabei handelt es sich um einen Fall von Landnahme, bei dem die lokalen Landnutzenden schon im Jahr 2001 dem weltweit führenden Kaffee-Importeur Michael R. Neumann aus Hamburg und seiner auf 2.500 ha großen Fläche geplanten Kaffeeplantage  weichen mussten. In der Region Mubende, einer fruchtbaren Region im Südwesten des Landes, leben vor allem kleinbäuerliche Familien, die die Flächen seit Generationen für den Anbau von u.a. Bananen, Avocado, Ananas und Kaffee nutzen. Doch ihre Landnutzungsrechte zählen gegenüber dem Interesse internationaler Investoren und deren Erwartung potentieller Gewinne wenig: der Kaffeekonzern erhält den Zuschlag von der Regierung, obwohl das Land besiedelt ist.

Die Vertreibung. Augenzeugen berichten
Kleinbauern und –bäuerinnen aus Mubende, die vertrieben wurden, berichten von den Geschehnissen am 18. August 2001, ihrem Schicksal und den Verlusten, die sie erlitten haben: Eines Tages seien frühmorgens Soldaten und Sicherheitskräfte in Zivil in die Siedlungsgebiete gekommen, aus Militär- und Mannschaftswagen gesprungen und hätten die Menschen mit Schlagstöcken und Knüppeln aus ihren Häusern gejagt. Den Betroffenen wurde keine Zeit gelassen, ihre Habseligkeiten zusammen zu räumen, geschweige denn sich auf den Auszug vorzubereiten. Sie mussten fliehen mit dem, was sie gerade am Leib und zufällig in der Tasche trugen. Die Soldaten legten Feuer und plünderten, sie stahlen Tiere und Erntevorräte. Sie blieben auch in der Nacht und bedrohten diejenigen, die versuchten zurück zu kehren, um noch Reste aus den zerstörten Häusern zu retten. Die Vertriebenen berichten, dass sie nach der Militäraktion in die Wälder geflohen seien und dort unter den Bäumen ohne Nahrungsmittel und medizinische Versorgung  gelebt haben. Einige starben an den Folgen der Schläge, andere an den Folgen des Hungers oder an Krankheiten.
Nur wenige Dokumente und Fotos können gerettet werden. Sie zeigen, wie die Vertriebenen auf dem Land gelebt hatten und zeugen von relativem Wohlstand. Dazu gehören feste Häuser, aber auch Vieh und Lager für die Ernte, ein Kofferradio u.ä.  Einer der Vertriebenen beschreibt das damals friedliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaften: alle konnten sich ausreichend ernähren und selbstständig für die Verbesserung der Lebensumstände sorgen. Heute seien sie auf ständige Hilfe angewiesen und lebten wie Flüchtlinge. So sei ein Klima von Bedrohung, Angst und starker Verunsicherung entstanden, das auch heute noch anhalte.

Der Investor
Die Neumann Group ist eine der größten Unternehmen im  Welthandel mit Kaffee. In nahezu allen Kaffeemarken ist Neumann zu finden, auch deutsche Kaffeemarken gehören dazu. Die „Kaweri Coffee Plantation“ in Uganda wird von einer Tochterfirma mit Sitz in der bekannten „Steueroase“  Zug in der Schweiz verwaltet. Der Kaffeekonzern wirbt mit Nachhaltigkeit, die Kaweri-Kaffeeplantage gilt als Modellfarm für Umwelt- und Naturschutz. So werden etwa entsprechend der gängigen Siegel für Nachhaltigkeit auch in der Kaweri Plantage Pflanzenkorridore angelegt, um die Artenvielfalt zu erhalten.

Die Plantage und die Arbeitsbedingungen
Die Plantage umfasst eine Fläche von 2.500 ha. Es führt eine öffentliche Straße hindurch, aber um diese benutzen zu können, ist ein Checkpoint mit Schlagbaum und Kontrollpersonal der Firma zu passieren. Während der Filmaufnahmen wurde das Filmteam vom Sicherheitspersonal der Plantage bedroht. Die Aufnahmen und Interviews mit den Plantagenarbeitern können nur verdeckt erfolgen. Am Straßenrand wird eine Gruppe Plantagenarbeiter angetroffen, die sich über die geringen Löhne von knapp 1 US$ pro Tag, die schweren Arbeitsbedingungen und eine unzureichende Nahrungsmittel- und Wasserversorgung beklagen. Tagsüber, so berichten die Arbeiter, gäbe es keine Pausen, Essen gäbe es nur am Abend. Die Unterkünfte befinden sich am Rand des Plantagengeländes. Dort, das zeigen die Aufnahmen, stehen nur Bettgestelle ohne Matratzen, auf denen die Arbeiter schlafen.

Umsiedlung und Versprechungen
Die Aussagen der Kaweri-Manager und deren Anwälte stehen den Beschreibungen der Vertriebenen entgegen. Sie sagen vor laufender Kamera, es seien womöglich Fehler gemacht worden, aber niemand sei gezwungen worden zu gehen. Druck auf die Bevölkerung habe es wohl gegeben, aber dass die Armee beteiligt war, sei ihnen nicht bekannt. Die auf dem Land lebenden Menschen seien informiert worden und man habe ihnen eine Entschädigung angeboten. Die hätten sie angenommen und seien gegangen. Staatlicherseits wird ebenfalls gesagt, die Menschen seien freiwillig gegangen und mit der Entschädigung einverstanden gewesen. Dokumente mit Unterschriften von Regierungs- und Unternehmensvertretern sowie Dorfvorstehern werden angeführt, die das Einverständnis bewiesen.
Die Vertriebenen werfen dem Konzern und der Regierung vor, dass die Betroffenen unter Zwang und ohne ausreichende Kenntnisse zur Unterschrift von Verträgen gebracht worden seien. Die Mehrheit der Vertriebenen kann weder lesen noch schreiben, geschweige denn die englischen Formulare verstehen. Einflussreiche Regierungsvertreter und Sicherheitskräfte haben die Gespräche mit den Dorfvorstehern geführt, die Unterzeichnung von Papieren beaufsichtigt und die Gemeindemitglieder eingeschüchtert. Eine freie Entscheidung für oder gegen die Abgabe des Landes habe es so nicht geben können. Die Regierung habe darüber hinaus Versprechen gegeben, die nie eingehalten wurden. So wurden in einem Dorf angeblich Flächen für die Vertriebenen zur Verfügung gestellt, die allerdings 2001 weder gerodet noch für die Nutzung vorbereitet waren. Auch Wasser und Brunnen haben gefehlt. Ein vorliegender Vertrag beweist, dass die Flächen erst im Jahr 2010 den Besitzer wechselten und somit zuvor zur Nutzung durch die Vertriebenen gar nicht zur Verfügung standen.
Ferner wird verdeutlicht, dass die Vertriebenen viel zu geringe Entschädigungen erhalten hätten, die bei weitem nicht dem Wert des verlorenen Landes entsprächen. Der Konzern habe außerdem Versprechungen gemacht, für Schule und Gesundheitsstationen in den Dörfern zu sorgen. Es wurden zwar von Kaweri Schulbänke gespendet und der Neubau der Schule gesponsert, tatsächlich aber, so sagen die Vertriebenen, sei der Neubau der Schule erst sehr spät fertiggestellt worden und Unterricht werde kaum erteilt. Das alte Schulgebäude hatte die Kaweri-Coffee-Plantation kurzerhand als Plantagen-Büro umfunktioniert.  

Die Organisation der Vertriebenen und ihre Gegenwehr
Die Vertriebenen organisieren sich und fordern angemessene Entschädigung für den Verlust ihres Landes sowie die Rückgabe der Flächen.  Sie erheben Anklage gegen Kaweri wegen Vertreibung und Zerstörung ihres Besitzes. Peter Kayiira, der ehemalige Schulleiter und Farmer, organisierte schon früh den Widerstand der Landbesitzenden und gerät damit in die Schusslinie der Regierung. Er kann sich und seine Frau in letzter Minute durch Flucht vor einem Todeskommando retten. Danach organisiert er die Vertriebenen und beginnt, alle durch die Kaffeeplantage aus den ehemaligen vier Dörfern Vertriebenen zu registrieren. Allerdings lassen sich von den insgesamt 4.000 Menschen auf seiner Liste für die Klageerhebung nur 2041 Personen registrieren. Für die anderen erscheint die Klage gegen die Mächtigen in Regierung und Unternehmen unmöglich. Die Angst vor Repressalien ist groß. Denn sie haben bereits viele negative Erfahrungen machen müssen. Um den Fall zu eigenen Gunsten zu drehen und Kräfte der Gegenwehr zu schwächen, werden von der Gegenseite Gerüchte über Selbstbereicherung  gestreut. Es wird versucht, die Reputation des Sprechers der Vertriebenen zu beschädigen, Misstrauen zu säen und die Vertriebenen gegeneinander aufzubringen. Er selbst fühlt sich kontinuierlicher Beobachtung ausgesetzt, wird bedroht und konstruierter Verbrechen beschuldigt. Ebenso werden auch die anderen Vertriebenen in ihren neuen Dörfern eingeschüchtert, mit konstruierten Anschuldigungen verfolgt und sogar inhaftiert.

Das Gerichtsurteil
Nach zwölf langen Jahren entscheidet das Hohe Gericht in Kampala 2013 schließlich, dass den Vertriebenen eine Entschädigung in Höhe von rund 11 Millionen Euro zusteht! Die Anwaltskanzleien von Kaweri werden zu Schadensersatz verurteilt. Nach dem Erfolg vor Gericht reißen die Einschüchterungsversuche gegenüber den Vertriebenen  nicht ab. Auch der Anwalt der Vertriebenen berichtet von undurchsichtigen Machenschaften. So verschwindet kurz nach dem Gerichtsentscheid die Gerichtsakte, so dass der weitere Prozess unterbrochen und die Entscheidungen über Berufungsklagen des Konzerns weiter in die Länge gezogen werden. Die Gerichtsakte taucht erst Monate später wieder auf. Auch dem Richter, der bekannt ist für unbequeme Gerichtsurteile gegen die Eliten und der hier das Urteil im Sinne der Vertriebenen und gegen den Konzern gefällt hat, werden unlautere Machenschaften angehängt, um seine juristische Kompetenz in Frage zu stellen.

Die internationale Unterstützung
Seit mehr als zwölf Jahren begleitet FIAN Deutschland den Fall intensiv. Gertrud Falk und Valentin Hategekimana sind regelmäßig vor Ort, besprechen mit den Betroffenen die Situation, unterstützen sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen und  bringen ihre Forderungen in nationalen und internationalen Gremien zu Gehör. Das Gerichtsurteil von 2013 wird als großer Erfolg und Meilenstein für die Position der Vertriebenen bewertet. Der Fall Mubende sei inzwischen einer der am besten dokumentierten Fälle von Landgrabbing, und man könne erwarten, dass das Gerichtsurteil auch Auswirkungen auf die Bewertung anderer Fälle haben wird. Auch der ehemalige UN-Sonderbeauftragte für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter äußert sich zu dem Fall und erwartet ein Einlenken des Neumann-Konzerns. Das Urteil habe eine hohe Bedeutung, da hier zum ersten Mal ein lokales Gericht das Recht von Vertriebenen, die Opfer von Landraub geworden sind, gegenüber einem international agierenden Großunternehmen gestärkt hat. In der Schweiz ergreift auch Walter Zwald, internationaler Berater und Kaffee-Experte, Partei für die Vertriebenen. Er fordert vom Neumann-Konzern Fehler zuzugeben und Verantwortung zu übernehmen. Die Labelling-Organisationen sollten sich gegen die Neumann Gruppe verwahren und dem Konzern die Siegel und Nachhaltigkeits-Zertifikate aberkennen.

Wie geht es weiter?
Zum Ende des Films machen die Vertriebenen deutlich, dass sie sich nicht entmutigen lassen wollen, sondern weiter um ihr Recht kämpfen werden. FIAN Deutschland unterstützt sie weiter darin. Allerdings befürchten alle, dass der Prozess noch lange dauern wird und einige zweifeln, dass sie die Entschädigungszahlungen noch erleben werden. Der Neumann-Konzern lehnt nach wie vor jede Verantwortung ab. Auf eine angemessene Entschädigung warten die Familien aus den vier Dörfern bis heute.

Würdigung und Kritik

Der Film dokumentiert ausführlich die Hintergründe dieser Kaffeeplantage und erzählt die Geschichten von Betroffenen, die ihr Land verloren, aber den Kampf um Entschädigung und Rückgabe ihres Landes nicht aufgegeben haben. Die Betroffenheit der Vertriebenen und die Komplexität der Probleme, die sich für sie aus dem Verlust des Landes wie auch aus der erfahrenen Gewalt ergeben, werden durch die Augenzeugenberichte, gerettetes Bildmaterial und Kommentare der Unterstützer authentisch dargelegt. Filmaufnahmen von den Geschehnissen in Mubende existieren zwar nicht, aber der Film zeigt vergleichbare Aufnahmen aus eine anderen Gegend in Uganda. Auch dort werden die Familien von uniformierten Kräften mit brutaler Gewalt aus ihren Häusern geholt und verjagt. Anschließend reißen große Bulldozer die Hütten und Häuser nieder.  Dorf, Gärten und Felder werden zerstört. Es wird deutlich, dass Mubende bei weitem kein Einzelfall ist.

Es wird ferner gezeigt, wie sich Mitarbeiter der Plantage und des Konzerns sowie Anwälte und Richter auf den jeweiligen Seiten verhalten und mit welchen Gefahren und Machenschaften diejenigen zu kämpfen haben, die sich für die Betroffenen einsetzen. Es wird deutlich, wie gefährlich die Arbeit ist und unter welchem Risiko für sich selbst und ihre Familien die Vertriebenen aber auch ihre Anwälte agieren. Der Einsatz gegen Korruption und Selbstbereicherung und für die Entschädigung der Vertriebenen und eine unabhängige Justiz kann lebensgefährlich sein.  

Die Menschenrechtsorganisation FIAN Deutschland, die sich vor allem für das „Recht auf Nahrung“ engagiert, unterstützt die Betroffenen seit mehr als zwölf Jahren. Der Film dokumentiert, wie intensiv diese Begleitung mit den Beteiligten auch vor Ort sein muss und vor welche Herausforderungen Menschenrechts-AktivistInnen hierbei stehen, welche Unterstützung internationale Organisationen leisten und welche Erfolge dadurch bereits erzielt werden konnten. Der Film zeigt die unterschiedlichen Perspektiven gut auf und lässt erkennen, wie intransparent die Verfahren und Pläne der Regierung sind. Ferner wird deutlich, wie eng Regierungs- und Unternehmenshandeln miteinander verbunden sind. So wird beispielsweise mehrfach erwähnt, dass Sicherheitskräfte in Uniform und/oder Zivil agieren. Vor Ort ist es dabei schwer zu erkennen, ob diese Uniformierten im Auftrag der Regierung oder des Unternehmens handeln. Auch in anderen Bereichen wird deutlich wie schwierig es ist zu erkennen, wofür die Regierung und wofür das Unternehmen verantwortlich ist.

Ferner zeigt die Dokumentation auf, wie trotz vorhandener Gesetze und Besitzurkunden die Rechte von lokalen Bevölkerungsgruppen, kleinbäuerlichen Familien und Landbesitzenden nicht beachtet, sondern Willkür und Eigeninteressen untergeordnet werden. Um dies zu vertuschen und die Deals in Ruhe umsetzen zu können, wird die Politik des „Herrschen durch Teilen“ /„ Devide & Rule“ betrieben; die Bevölkerung wird systematisch verfolgt und eingeschüchtert, ihre Anwälte und Unterstützer werden bedroht und kompromittiert, sowie eine kritische mediale Berichterstattung unterbunden. Die Einflussmöglichkeiten der unterschiedlichen Kontrahenten sind in solchen Fällen so unterschiedlich, die Machtasymmetrie zwischen lokalen Betroffenen und den wirtschaftlichen und politischen Eliten, sowie den internationalen Konzernen ist so groß, dass eine erfolgreiche Gegenwehr kaum möglich ist. Nur in seltenen Fällen sind rechtliche Schritte, die von lokal Betroffenen gegen Investoren im Landsektor angestrengt werden, erfolgreich. Das Risiko, dem sie sich aussetzen, ist immens, das Schutzbedürfnis entsprechend hoch und die Erfolgsaussichten so gering, dass bisher nur wenige Erfolge bekannt sind. Umso wichtiger ist die Dokumentation dieses Falls - der ja noch immer nicht abgeschlossen ist.

Verschiedene Fakten und Aspekte kommen im Film nur am Rande vor, sind aber für ein Verstehen der heutigen Situation und Perspektive der Vertriebenen wichtig und sollten Bestandteil weiterer Recherchen werden: So bleiben Details zur sozialen Infrastruktur, zu Bildungsmöglichkeiten sowie zur Gesundheitsversorgung undeutlich. Nicht angesprochen wird, wie die Vertriebenen wieder zu kleineren Hütten und kleinerem Landbesitz gelangen konnten. Auch wird nicht ganz deutlich, welche Kompensationsleistungen von wem und in welcher Form an wen gegeben wurden. Die Argumente der Regierungsvertreter, dass es Entschädigungen gegeben habe und die Landnutzenden freiwillig umgesiedelt seien, werden an dieser Stelle nur teilweise widerlegt. Die damit verbundenen Sachverhalte könnten noch ausführlicher dargestellt und ausgewertet werden.

In dem Zusammenhang wäre darüber hinaus wichtig zu erfahren, ob, und wenn ja wie es die Vertriebenen geschafft haben, sich nicht durch die „Devide & Rule“-Machenschaften auseinanderdividieren und spalten zu lassen. Man gewinnt den Eindruck, dass der Sprecher der Vertriebenen eine wichtige und unersetzbare Integrationsfigur darstellt. Seine persönliche Integrität ist offensichtlich so stark, dass auch die ihm angehängten Gerüchte und seine Inhaftierung seine Rolle als Sprecher nicht beschädigen konnten und ihm die Gruppe der Vertriebenen, die gemeinsam Klage erhebt, weiterhin vertraut. Wünschbar wäre es zu erfahren, inwieweit sich mittel- und langfristig die sozialen Beziehungen zwischen den Klage erhebenden und auf Entschädigung hoffenden Vertriebenen und den übrigen in der Region Lebenden weiter entwickeln. Schließlich hat nur etwa die Hälfte der Vertriebenen bei der Klage mitgemacht und es ist nicht mehr Gegenstand dieses Filmes, wie sich die Vertriebenen , die sich anfangs nicht haben registrieren lassen, nun verhalten und wie sie nach dem Erfolg vor dem Hohem Gericht in Kampala zu den organisierten bzw. registrierten Vertriebenen stehen.

Für eine tiefergehende Recherche und Aufarbeitung des Falles wäre nochmals stärker zu differenzieren, wo die Zuständigkeiten der wichtigen Akteure liegen, etwa welche Regierungsstellen (lokal, auf Distriktebene oder zentral) für welche Entscheidungen zuständig waren und wie sie agiert haben. Auch wäre es interessant, Details zur Rolle des Militärs und anderer Sicherheitskräfte zu erfahren, sowie deren Verbindungen zu Regierungs- und/oder Investorenstellen. Hinweise des Sprechers der Vertriebenenorganisation deuten darauf hin, dass er sich unter ständiger Beobachtung befindet, lassen aber Fragen offen, wer hier wie involviert ist (Unternehmen? Regierung? Sicherheitsdienste?).

Hilfreich wäre auch verifiziertes Datenmaterial darüber – so es dies überhaupt gibt –, wie viele Menschen in dem Gebiet lebten und wie viele davon von der Plantage genau betroffen sind. Ebenso wäre es wichtig zu analysieren, welche Gruppen um das Projekt/die Plantage herum evtl. auch betroffen sind und wie sie zu den Vertriebenen und ihren Forderungen stehen. Untersuchungsergebnisse beispielsweise im Tschad und den Gebieten entlang der Tschad-Kamerun-Erdölpipeline zeigen, wie stark ein Großprojekt die Region verändert und wie problematisch sich der schnelle soziale Wandel in den ländlichen Gemeinden auswirkt. Ausgelöst durch Landverluste und Spekulation mit Land, Veränderungen der Lebensweise, Verdrängung und Zuzug neuer Gruppen und die Privilegierung derer, die durch Entschädigungsleistungen plötzlich über finanzielle Mittel verfügen, sind Trennungslinien und Spannungen in den Gemeinschaften entstanden. Es ist eine Zunahme an gewaltsamen Auseinandersetzungen, Kriminalität, häuslicher Gewalt und Korruption zu beobachten.  Der erhoffte wirtschaftliche und soziale Aufschwung entlang der Erdölpipeline ist für die lokalen Bevölkerungsgruppen ausgeblieben, dagegen haben sich Ungleichheit und ungerechte Verhältnisse festgesetzt.

Last but not least fragt man sich, wie die Haltung der Deutschen Bundesregierung wie auch der Schweiz zu dem Fall ist, denn schließlich handelt es sich um die Plantage eines Konzerns, dessen Hauptsitz in Deutschland liegt und dessen Tochterfirma in der Schweiz beheimatet ist. Hierzu sind weitere Informationen auf der homepage von FIAN zu finden (s.a. Medienhinweise).

Bei all diesen weitergehenden Wünschen an den Film bleibt aber zu berücksichtigen, dass dies nicht alles in eine 30-minütige Reportage gepackt werden kann, ohne die Zuschauer mit der Informationsdichte zu überfordern.

Zuletzt konnte der Fall im Juni 2015 vor dem Sozialausschuss der UN beraten werden. Der UN-Sozialausschuss äußert sich sehr besorgt darüber, dass die Vertriebenen der Kaweri Kaffeeplantage in Uganda ihr Land bisher nicht wieder zurückbekommen haben. Er fordert die ugandische Regierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Vertriebenen wiederherzustellen. Diese Empfehlung ist Teil der „Abschließenden Bemerkungen“, die der Ausschuss nach seiner Analyse der Menschenrechtslage in Uganda veröffentlicht hat.

Hintergrundinformationen

Laut der internationalen „Land-Matrix-Initiative“ sind mittlerweile mehr als 54 Millionen Hektar fruchtbare Ackerfläche weltweit an Investoren vergeben. Dies entspricht fast der Hälfte des EU-Ackerlandes. Die Dunkelziffer der verdeckten Landdeals ist jedoch hoch, so dass sich vermutlich noch weitere Millionen Hektar mehr in Investorenhand befinden. Rund 70 Prozent der Landdeals spielen sich in Subsahara-Afrika ab und betreffen Länder wie Äthiopien, Mosambik und Sudan. Aber auch asiatische Länder, wie Kambodscha, Laos, die Philippinen, und auch lateinamerikanische, wie Bolivien, Kolumbien oder osteuropäische Krisenländer, wie die Ukraine, sind massiv von der Landvergabe an große Investoren aus dem In- und Ausland betroffen. Zu den internationalen Investoren gehören einerseits bevölkerungsreiche Staaten wie etwa China, verschiedene Golf Staaten, Libyen etc., die auf der Suche nach Ackerfläche in anderen Ländern sind, um ihre Nahrungsmittelproduktion für lange Zeit zu sichern. Europäische und US-amerikanische Banken wollen mit ihren Investmentfonds Profite für ihre Anleger sichern und multinationale Unternehmen, Agrarkonzerne und Handelsfirmen, sind bestrebt, ihre Märkte auszuweiten und zu kontrollieren. Zu den letzteren zählen beispielsweise die deutsche Neumann-Gruppe in Uganda, Sime Darby aus Malaysia in Sierra Leone, Liberia und Kambodscha oder Karuturi Global Ltd. aus Indien in Äthiopien oder auch staatliche Konzerne aus Ländern wie China, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zu den Investoren gehören aber auch nationale Eliten und Privatunternehmer, die sich die großen Landflächen mit Unterstützung der Regierungen aneignen, um an den Profiten einer exportorientierten Landwirtschaft, an Rohstoffausbeutung oder auch an anderen wirtschaftlichen Projekten, wie etwa der Tourismusentwicklung teilzuhaben.

Die Gründe für Landgrabbing sind dabei vielschichtig und teilweise ähnlich wie in früheren Kolonialzeiten. Allerdings ist Geschwindigkeit und Ausmaß der weltweiten Landvergabe an Investoren um ein Vielfaches größer als in der Vergangenheit. Neu gegenüber früheren kolonialen Strukturen ist ferner die globale Verflechtung von weltweit agierenden Konzernen, Regierungen und Kapitalanlegern. Ein besonderer Anstieg des Landgrabbing lässt sich zwischen 2008 und 2010 beobachten. Bedingt durch die 2008 eingetretene Finanzkrise, die massive Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Nahrungsmittelproduktion hatte, verdreifachten sich weltweit und in kürzester Zeit die Preise für Agrarrohstoffe. Das verstärkte die Spekulation z.B. auf dem Getreidemarkt und dies bewirkte wiederum hohe Preise auch für Grundnahrungsmittel. Land als Produktionsfläche erhielt dadurch enormen Wertzuwachs und wurde zur Spekulationsware. Des Weiteren spielen Bevölkerungswachstum und Industrialisierung eine wichtige Rolle und führen dazu, dass z.B. in China, aber auch den Golfstaaten das Land knapp wird. Außerdem führen der zunehmende Fleischkonsum und Nachfrage nach tierischen Produkten (wie Milch, Käse, etc.) in China und Indien dazu, dass weltweit große Agrarflächen als Weidefläche sowie zur Futtermittelproduktion (z.B. Soja, Mais) für die wachsenden Viehbestände benötigt werden.

Die hohen Rohstoffpreise (u.a. auch für Erdöl) sorgen dafür, dass Land nochmals interessanter für Investoren wird. Der „Energiehunger“ der Industriestaaten des Nordens sowie der sich zunehmend industrialisierenden Wachstumsländer ist ungebrochen und lässt steigende Profite für die erhoffen, die die Energie-Ressourcen produzieren und über die dazu benötigten Flächen verfügen. Vor dem Hintergrund der negativen Klimabilanz fossiler Energieträger wie Kohle und Erdöl, aber auch deren begrenzter Verfügbarkeit und Preisinstabilität, kamen zunehmend Biokraftstoffe als alternative Energielieferanten in den Blick. So sieht die EU-Biospritverordnung eine ansteigende Beimischung von Bioethanol  in Kraftstoffe vor. Neben der EU setzen auch andere Länder wie z.B. die USA, Brasilien, China, Kanada oder Argentinien vermehrt auf Biokraftstoffe. Das führt dazu, dass auf fruchtbaren Ackerböden auch in Entwicklungsländern statt Nahrungsmitteln energieliefernde Pflanzen  wie etwa Zuckerrohr zur Bioethanolproduktion für den Export angebaut werden. Darüber hinaus wurden und werden Agrarrohstoffe in der Industrie (z.B. technische Öle, Kosmetikindustrie, etc.) gebraucht und großflächig angebaut, wie etwa Palmplantagen zur Palmölproduktion, Baumwolle und andere Naturfasern liefernde Pflanzen für die Textilindustrie, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie stehen damit in direkter Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion.

Die Folgen dieser Landnahme sind oft starke soziale Umbrüche im ländlichen Raum, die ein hohes Konfliktpotential in sich bergen und Migrations- und Fluchtbewegungen auslösen. Der Verlust von Landfläche durch Landgrabbing ist dabei nicht der einzige Faktor, der den Menschen im ländlichen Raum zusetzt, sondern muss in Verbindung auch mit anderen Faktoren gesehen werden: So reduziert auch die Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit, ausgelöst durch globale und örtliche Umweltverschmutzung, Übernutzung, aber auch Klimafaktoren, die zur Verfügung stehende Landfläche in vielen Gebieten. Studien wie die der Economics of Land Degradation-Initiative 2015 belegen, dass bereits etwa 1,4 Milliarden Menschen auf schlechten und kaum fruchtbaren Böden leben. Da für viele von ihnen aber Landwirtschaft die Haupteinnahmequelle ist, ist ihre Existenz mittel- bis langfristig gefährdet. Der Verlust an Bodenfruchtbarkeit, auch als Landdegradation bezeichnet, könnte Schätzungen zufolge in den kommenden zehn Jahren gut 50 Millionen Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen, weil sie nicht mehr ausreichend Nahrung für sich und ihre Familien produzieren können.

Definition für Landraub/Landgrabbing: Nicht alle Investitionen sind ‚schlecht‘ – aber ‚Landgrabbing‘ schon!

Investitionen im Bereich der ländlichen Entwicklung und zur Ernährungssicherung sind weltweit nötig, um weiter an der Überwindung von Hunger und Armut arbeiten zu können. Dabei sind Investitionen in kleinbäuerliche Strukturen und zur Förderung ökologischer und nachhaltiger Wirtschaftsweisen wichtig, sowohl um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu stärken, als auch um den Welternährungsbedarf zu sichern und die Zahl der Hungernden weiter zu reduzieren. Dafür ist auch die Entwicklung von gerechten und auf Nachhaltigkeit aufbauenden Landpolitiken und Richtlinien zur Verhinderung von ‚Landgrabbing‘ wichtig.

Kriterien für ‚Landgrabbing’ (= ‚Landraub’) in der Tirana Declaration der ILC, Mai 2011, von denen eins oder mehrere ausreichen, um Investitionen in Land als Landraub zu klassifizieren:

  • Verletzung der Menschenrechte; auch unter besonderer Berücksichtigung von gleichen Rechten für Frauen;
  • Nicht-Einhaltung der freien vorherigen und informierten Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent) der betroffenen Landnutzer und -nutzerinnen;
  • fehlende oder unzureichende Wirkungsanalysen, die die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Langzeitfolgen vernachlässigen und/oder keine genderspezifischen Analysen enthalten;
  • Intransparenz der Verhandlungen, vor allem fehlende Einsichten in Verträge sowie fehlende klare und verbindliche Verpflichtungen innerhalb dieser Verträge übe Aktivitäten, Arbeitsbeschaffung und Gewinnbeteiligung für die lokalen Betroffenen, und;
  • nicht basierend auf effektiven, an demokratischen Grundlagen ausgerichteten Planungen, unabhängiger Überblick und eigenständiger Teilhabe und Partizipation.

Siehe hierzu: http://www.landcoalition.org/about-us/aom2011/tirana-declaration

Was wird im internationalen Rahmen getan?

Um Landgrabbing zu verhindern und auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen aufbauende Investitionen zu fördern, hat sich die Weltgemeinschaft auf internationale Rahmenrichtlinien geeinigt, die die Nutzung und Verwaltung von Land, Fischgründen und Wäldern regeln und Staaten sowie Unternehmen zur Einhaltung ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen anleiten sollen. Die vom Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (Committee on World Food Security/CFS) einstimmig beschlossenen "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" (engl: „Voluntary Guidelines of Responsible Tenure of Land, Fisheries and Forests” / VGGT) können als wichtiger Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit angesehen werden.

In ähnlicher Weise wie die VGGT wurden „Prinzipien für Verantwortungsvolle Investitionen im Agrarbereich“ („Principles for Responsible Agricultural Investments“) erarbeitet und im Oktober 2014 vom CFS verabschiedet. Diese Prinzipien sollen für alle an Investitionsvorhaben Beteiligte gelten.

In beiden o.g. Rahmenwerken sind Verweise auf wichtige Richtlinien, die für die Wirtschaft und zu Menschenrechten entwickelt und verabschiedet wurden, zu finden. Dazu gehören die Richtlinien für Unternehmensverantwortung („Corporate Social Responsibility“ =  CSR-Richtlinien) sowie die UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Guiding Principles for Business and Human rights“, die nach ihrem Verfasser auch „Ruggie-Principles“ genannt werden (http://business-humanrights.org/en/un-guiding-principles ) ebenso wie die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/OECD entwickelten „OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen“ (http://www.oecd.org/corporate/mne/48808708.pdf ). Diese Verpflichtungen sind von den Investoren und Unternehmen, die im Landsektor investieren, einzuhalten und einzufordern.

Didaktische Anregungen / Ideen für die weitere Arbeit zum Thema Landgrabbing

Der Film befasst sich in sehr intensiver Weise mit den Konsequenzen für die Personen und Familien, die von der Investition der Neumann Gruppe betroffen sind und unter Einsatz von Gewalt vertrieben wurden. Die persönlichen Schicksale sind sehr intensiv geschildert und die Komplexität des Falls wird eindrücklich herausgearbeitet.

Der Film eignet sich vor allem für die Arbeit im Bereich der Erwachsenenbildung, aber auch im schulischen Einsatz für die Befassung mit dem Thema „Landgrabbing“; ab Sek.II, in den Fächern Politik, Wirtschaft und Wirtschaftsgeographie, Sozialwissenschaften, aber auch Religion und Ethik:

  • für die exemplarische Information zum Thema „Landgrabbing“ und die Diskussion über dessen Folgen und Auswirkungen auch auf die Lebens- und Ernährungsweise in Industrieländern;
  • um Fragen nach den Zusammenhängen von Vertreibung durch Landgrabbing, Perspektivlosigkeit, Migration und Flucht zu diskutieren;
  • um die Konfliktpotentiale im Zusammenhang mit der Landfrage zu analysieren;
  • Fragen nach eigenen Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren, um dazu beizutragen, Landgrabbing zu verhindern;
  • um über Unternehmensverantwortung und menschenrechtliche Verpflichtungen von Investoren zu informieren und ggf. bei betroffenen Unternehmen nachzufragen oder zu protestieren;
  • um die Ambivalenz von Investitionen im ländlichen Raum zu diskutieren. (Investitionen führen weder per se zu einer Gewinnbeteiligung und Entwicklung vor Ort, noch sind sie per se abzulehnen. Ausgehend von den Problemkomplexen um Armut, Hunger, Ungerechtigkeit, unklarer Landrechte und Streitigkeiten um Land, sind Voraussetzungen zu erarbeiten, unter denen nachhaltige Entwicklungspotentiale vor Ort möglich wären);
  • ausgehend vom exemplarischen Fall Mubende können auch andere Großinvestitionen damit verglichen und die wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen diskutiert werden, die dabei mit im Spiel sind. Dafür böte sich der Fall der Erdölpipeline in Tschad und Kamerun an, der ebenfalls intensiv über mehr als zehn Jahre begleitet und dokumentiert wurde. Kurzinfo unter: http://info.brot-fuer-die-welt.de/blog/10-jahre-erdoelfoerderung-tschad-desastroese
    Kurzfassung einer Studie zum sozialen Wandel entlang der Erdölpipeline von Dr. Hoinathy Remadji unter: http://info.brot-fuer-die-welt.de/sites/default/files/blog-downloads/13_10_10_erdoel_und_sozialer_wandel.pdf

Literaturhinweise, Link-Tipps

Zum Fall Mubende:

Aktuelle Informationen und Artikel zu Landgrabbing allgemein:

Bücher:

  • Winfried Bommert: Bodenrausch, die globale Jagd nach den Äckern der Welt
    Eichborn Verlag, Köln 2012
  • Fred Pearce: Land Grabbing. Der globale Kampf um Grund und Boden
    Verlag Antje Kunstmann, München 2012
  • Stefano Liberti: Landraub. Reisen ins Reich des neuen Kolonialismus
    Rotbuch-Verlag, Berlin 2012

Material bei Brot für die Welt–Evangelischer Entwicklungsdienst:

Filmhinweise:

  • La Buena Vida – Das gute Leben
    Regie: Jens Schanze, Deutschland Schweiz, Kolumbien, Niederlande 2015,
    94 Min. Bezug: ezef
  • Die Welt im Ausverkauf
    Regie: Alexis Marant, Frankreich 2010. Dokumentarfilm, 54 Minuten,
    Bezug: www.filmeeinewelt.ch

Autorin: Caroline Kruckow
Redaktion: Bernd Wolpert